Zwischen 1949 und 1989 verließen ca. 3,5 Millionen Menschen die DDR. Etwa eine halbe Million Menschen reiste legal aus, ca. 3 Millionen waren Flüchtlinge. Die Flucht bzw. Ausreise
aus der DDR stellt somit ein Massenphänomen dar, daß zudem etwa 1.000 Menschen mit dem Leben bezahlten.
FLUCHT
“Republikflucht”
Mit diesem Begriff bezeichnete die DDR das Verlassen des Territoriums über die Grenze ohne staatliche Genehmigung.
Die Volkskammer erließ am 11.12.1957 das sogenannte Paßgesetz*, in dem bis zu 3 Jahre Haft oder eine
Geldstrafe für denjenigen festgesetzt wurde, der „ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet der DDR verläßt [...] oder durch falsche Angaben eine Genehmigung zum Verlassen der DDR erschleicht“.
DDR-Bürger konnten nur in andere sozialistische Länder reisen, z.B. in die Sowjetunion, nach Polen oder Bulgarien. Ins nicht-sozialistische, also feindliche kapitalistische Ausland
konnte man meist nur im Rahmen von Dienstreisen gelangen. Auch Verwandtenbesuche waren nur bedingt möglich, insbesondere bei Jubiläen, Hochzeiten oder Todesfällen. Ein allgemeines Recht auf Ausreise ins
nicht-sozialistische Ausland (auch kurz „NSA“ genannt) bestand jedoch seit 1961 bis Anfang 1989 nicht. Eine offizielle rechtliche Grundlage zur Beantragung der Ausreise in den Westen - infolge eines von der
Bundesrepublik Deutschland gewährten Milliardenkredites – gab es erst ab dem Jahr 1983. Lediglich Rentner durften für mehrere Wochen im Jahr ins westliche Ausland reisen – meist zu den Verwandten in
West-Berlin oder der Bundesrepublik Deutschland. Sie stellten für die DDR keinen Verlust an Arbeitskräften dar und waren deshalb aus wirtschaftlicher Sicht entbehrlich. Sofern Rentner nicht wieder in die DDR
zurückkehrten, konnte die DDR zudem die Rentenzahlung sparen. Das kam jedoch eher selten vor, da die älteren Menschen sonst alles Hab und Gut aufgeben mußten und sich ihrer Heimat und ihrem sozialen Umfeld verbunden
fühlten.
Fluchtmotive
Gründe für eine Flucht in den Westen waren meist mangelnde Meinungs- und Reisefreiheit, die schlechte Wirtschaftslage in der DDR, eingeschränkte berufliche Möglichkeiten, Benachteiligungen wegen beispielsweise kirchlicher Aktivitäten oder politische Verfolgung. (siehe auch: Opposition)
Geheimhaltung
Die Vorbereitung einer Flucht konnte Gewissenskonflikte auslösen. Wer von einer geplanten Flucht wußte und diese nicht der Polizei meldete, machte sich strafbar. Deshalb mußten die Flüchtenden abwägen, wen sie in ihre Pläne einweihten. Die Flucht eines Familienmitglieds oder eines guten Freundes hatte für die Zurückgebliebenen oft Konsequenzen. Sie wurden hinsichtlich einer möglichen Mitwisserschaft befragt, überwacht und mußten auch befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.
Fluchthilfe
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Lebensgefahr
Die Flucht aus der DDR brachte für die Flüchtenden, aber auch für Fluchthelfer das Risiko mit sich, festgenommen, inhaftiert und durch die Grenzer sogar verletzt oder getötet zu werden.
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Ankunft im Westen
Flüchtlinge und Ausreisende wurden zunächst in Aufnahmelagern wie beispielsweise dem Notaufnahmelager Marienfelde (West-Berlin) untergebracht.
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