Die Deutsche Volkspolizei (DVP) wurde vom Minister des Innern und Chef der DVP zentral
geleitet. Ihre Aufgaben und Befugnisse waren per Gesetz vom 11.6.1968 festgelegt.1
Die sozialistische DVP sollte sich von der Polizei kapitalistischer Staaten gänzlich unterscheiden. Während die Polizei kapitalistischer Systeme angeblich die “Aufrechterhaltung
der … Klassenherrschaft, zur Erstickung demokratischer Forderungen des Volkes und zur gewaltsamen Unterdrückung der Werktätigen”2 verfolgte, diente die DVP “als Organ der Arbeiter
-und-Bauern-Macht dem Schutz der Errungenschaften der Werktätigen”3.
Die Aufgabe war, “den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft zu schützen, das friedliche Leben und die Rechte der Bürger zu sichern” (Präambel des Polizeigesetzes).4
Tatsächlich war die Polizei ein Machtinstrument der SED und wurde teilweise gegen die Bürger eingesetzt.
UNIFORMEN
Die Polizeiuniformen in der DDR glichen noch lange Zeit älteren Uniformen und damit auch der Armeebekleidung* aus dem Dritten
Reich. Erst in den Sechzigerjahren begann eine Umstellung auf modernere Kleidung, die ein wenig ziviler wirken sollte. Doch die grau
-grüne Farbe blieb bis in die letzten Jahre der DDR vorherrschend. Der formelle Stil der Kleidung wurde auch im Westen bevorzugt und
findet sich bis heute bei entsprechenden Anlässen. Lediglich einfache Streifenpolizisten können heutzutage Uniformen* in bequemeren
Schnitten tragen.
DIENSTGRADABZEICHEN
VOLKSPOLIZEI IN KINDERLIEDERN
Sie wurde als Freund des Bürgers und Verteidiger des Staates gegen Feinde dargestellt und sollte als Vorbild dienen. Im unten
abgedruckten Lied wurde Kindern sogar der Wunsch impliziert, später selbst einmal den Beruf des Volkspolizisten auszuüben.
EID
Ich schwöre,
meinem sozialistischen Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Regierung allzeit treu ergeben zu sein, Dienst- und
Staatsgeheimnisse zu wahren und die Gesetze und Weisungen genau einzuhalten.
Ich werde unentwegt danach streben, gewissenhaft, ehrlich, mutig, diszipliniert und wachsam meine Dienstpflichten zu erfüllen.
Ich schwöre,
daß ich, ohne meine Kräfte zu schonen, auch unter Einsatz meines Lebens, die sozialistische Gesellschafts-, Staats- und
Rechtsordnung, das sozialistische Eigentum, die Persönlichkeit, die Rechte und das persönliche Eigentum der Bürger vor verbrecherischen Anschlägen schützen werde.
Sollte ich dennoch diesen meinen feierlichen Eid brechen, so möge mich die Strafe der Gesetze unserer Republik treffen.5
Fußnoten:
1 Deutsche Volkspolizei, in: Meyers Neues Lexikon Bd. 3, 2., völlig neu erarb. Aufl., Leipzig 1972, S. 549. 2 Polizei, in Meyers Neues, Lexikon Bd. 11, 2., völlig neu erarb. Aufl., Leipzig 1975, S. 51.
3 ebd. 4 Polizeigesetz, ebd. 5aus dem Statut
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