Wehrpflichtgesetz
Die Nationale Volksarmee war bis zur Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes durch die Volkskammer am 24.1.1962 eine Freiwilligenarmee. Durch das neue Gesetz und die zugehörigen
Verordnungen entstand eine Streitkraft aus Dienstpflichtigen, Zeitsoldaten und Berufsoffizieren und Reservisten. Die Wehr- und Notstandsgesetzgebung wurde durch die Neufassung des Verteidigungsgesetzes vom
13.10.1978 aufgehoben. Im März 1982 wurde außerdem ein neues Wehrdienstgesetz und ein Gesetz über die Staatsgrenze der DDR sowie eine “Verordnung über die Förderung der Bürger nach dem aktiven
Wehrdienst” beschlossen.1
Musterung und Einberufung
Das Wehrpflichtgesetz vom 24.1.1962 regelte die Musterung und auch die Einberufung der wehrdiensttauglichen Männer ab dem 18. Lebensjahr.2 Die Rekruten wurden Ende April und Ende Oktober einberufen. Für die Musterung, Einberufung, ständige Wehrüberwachung und eine mögliche Mobilmachung waren die Wehrbezirkskommandos zuständig, denen die Wehrkreiskommandos unterstanden.3 Die Musterung wurde kurz vor oder nach Vollendung des 17. Lebensjahres vorgenommen. Alle Wehrdiensttauglichen erhielten einen Wehrdienstausweis und unterlagen bis zum Ende der Dienstpflicht einer permanenten Wehrüberwachung.4
Wehrdienst
Der Grundwehrdienst mußte 18 Monate geleistet werden. Dem Wehrdienst in der NVA oder bei den Grenztruppen war der Dienst beim MfS, den kasernierten Einheiten des MdI oder bei der
Zivilverteidigung gleichgestellt. Die Verweigerung des Wehrdienstes war ursprünglich nicht möglich, aber nach der Verordnung des Nationalen Verteidigungsrates vom 7.9.1964 bot sich die Möglichkeit, den Militärdienst
als Bausoldat abzuleisten. Die Mindestverpflichtung lag bei denen, die sich über über die normale Grundwehrdienst-Zeit hinaus verpflichteten, also bei Soldaten, Unteroffizieren und Offizieren auf Zeit 3 Jahre,
bei Berufsunteroffizieren 10 Jahre, bei Fähnrichen 15 Jahren und bei Berufsoffizieren 25 Jahre.5
IDEOLOGISCHE SCHULUNG
“Diskussion in der SED-Grundorganisation. Für den Sekretär Zasadzki ist sie
Spiegelbild des Erreicheten und Ausblick auf Kommendes.”6
“Sie lernen die Lehre des Marxismus-Leninismus, um sie als Fähnrich lehren zu können.”7
Im Bildhintergrund ist zu lesen: “Eine Revolution ist nur dann etwas wert, wenn sie sich zu verteidigen versteht.” (Lenin)
KÖRPERLICHE AUSBILDUNG
Frauen in der Nationalen Volksarmee
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Ihre Tätigkeit war freiwillig. Frauen konnten in Führungsstellen, Stäben, Nachrichtenzentralen, Lazaretten und anderen Einrichtungen im
militärischen Beruf des Unteroffiziers, Fähnrichs oder Offiziers ihren Dienst tun.
“Ohne Träger und Pfeiler schlägt diese Genossin eine wichtige Brücke - mittels einer
standhaften Funkverbindung zu Schiffen der Volksmarine auf hoher See.”8
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“Sie - die Leiterin einer Fernmeldewerkstatt - kann den ihr unterstellten männlichen Genossen manchen Kniff beibringen. Hohes Fachwissen
gehört zur Arbeit der Genossin Stabsfeldwebel.”9
“Kein gebrochenes Drähtchen und keine kalte Lötstelle entgeht diesen beiden Vermittlungstechnikerinnen. Der
Facharbeiterbrief eines Nachrichtentechnikers ist zugleich Grundlage ihres militärischen Berufs.”10
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Für die Ausbildung nötige schulische Voraussetzungen
Bedingung für den Beruf des Unteroffiziers oder Fähnrichs waren die 10klassige Schulausbildung und ein Facharbeiter- oder
Fachschulabschluß. Für die Offizierslaufbahn war das Abitur Voraussetzung.
Gesellschaft für Sport und Technik (GST)
Bei Interesse an einer militärischen Karriere war die vorherige Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Sport und Technik vorteilhaft. Als
Jugendlicher erwarb man dort sportliche Fähigkeiten und militärische Grundkenntnisse.
“Warum ich mich in der GST vorbereite Axel Krause, 18 Jahre, Lehrling im EKO [Eisenhüttenkombinat Ost] Eisenhüttenstadt
Die Taucherausbildung in der GST ist hart und anspruchsvoll. Da gibt es keine Abstriche. Das finde ich aber gut und richtig. Denn sie
hilft mir, gut vorbereitet den Dienst in der NVA anzutreten. Und es macht mir immer wieder Spaß, am Wochenende im Helenensee zu tauchen, neues hinzu zu lernen, zu zeigen, was man drauf hat.”11
Weitere Informationen zur GST erhalten Sie hier.
FAHNENEID12
Ich schwöre:
Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen.
Ich schwöre:
An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein,
den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen.
Ich schwöre:
Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten,
die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren.
Ich schwöre:
Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik
und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.
Solle ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.
UNIFORMEN
Land- und Luftstreitkräfte, Grenztruppen
Volksmarine
DIENSTGRADABZEICHEN
Land- und Luftstreitkräfte, Grenztruppen
KRAGENSPIEGEL
Land- und Luftstreitkräfte, Grenztruppen
DIENSTGRAD- UND DIENSTLAUFBAHNABZEICHEN
Volksmarine
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Dienstgrad- und Dienstlaufbahnabzeichen (linker Ärmel): 1 Matrose
(seemänn. Laufbahn); 2 Obermatrose (techn. Laufbahn); 3 Stabsmatrose (Küstendienstlaufbahn); 4 Maat (seemänn. Laufbahn); 5 Obermaat (techn. Laufbahn); 6 Meister (Verwaltungslaufbahn); 7
Obermeister (techn. Laufbahn); 8 Stabsobermeister (seemänn. Laufbahn); 9 Fähnrich (techn. Laufbahn); 10 Offiziersschüler (2. Lehrj., Seeoffizierslaufbahn); 11 Unterleutnant (seemänn.
laufbahn); 12 Leutnant (techn. Laufbahn); 13 Oberleutnant (Justizdienst); 14 Kapitänleutnant (medizin. Dienst); 15 Korvettenkapitän (Küstendienstlaufbahn); 16 Fregattenkapitän
(Verwaltungslaufbahn); 17 Kapitän zur See (seemänn. Laufbahn); 18 Konteradmiral; 19 Vizeadmiral; 20 Admiral
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Fußnoten:
1Enzyklopädie der DDR (Digitale Bibliothek; Bd. 32), Berlin 2000, S. 9290, s.v. “Nationale Volksarmee”. 2ebd., S. 9302f., s.v. “Nationale Volksarmee”.
3ebd., S. 9303, s.v. “Nationale Volksarmee”. 4ebd., S. 9304, s.v. “Nationale Volksarmee”. 5ebd., S. 9303, s.v. “Nationale Volksarmee”.
6Bild und zugehöriger Text, in: Nationale Volksarmee, Militärische Berufe, Für Schüler und Eltern - eine Schrift zur Berufswahl, hrsg. v. Oberst Lothar Krasselt
(Chefredakteur), Militärverlag der DDR (VEB), Berlin [1984], S. 11. 7Bild und zugehöriger Text, ebd., S. 19. 8Bild und zugehöriger Text, ebd., S. 25. 9Bild und zugehöriger Text, ebd., S. 24.
10Bild und zugehöriger Text, ebd., S. 25. 11Unsere Nationale Volksarmee. Für die Treffen mit Soldaten anläßlich de 27. Jahrestages der Gründung der Nationalen Volksarmee, hrsg. v. Oberst Lothar
Krasselt (Chefredakteur), Militärverlag der DDR (VEB), Berlin [1982], S. 8. 12Fahneneid, ebd., Einband.
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