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Staatsorgane
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Feuerwehr

In der DDR gab es 3 Kategorien, in die sich die Feuerwehr aufteilte:

    a) die Berufsfeuerwehr
    b) die Pflichtfeuerwehr
    c) die Freiwillige Feuerwehr

In der DDR war die Berufsfeuerwehr im Unterschied zu anderen Ländern nicht der Armee oder der Kommune, sondern dem Ministerium des Innern (MDI) zugeordnet.

Freiwillige Feuerwehr und Pflichtfeuerwehr waren hingegen den Stadträten, Stadtbezirken, Gemeinden oder Betriebsleitungen unterstellt. Ihre Statuten der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane traten am 14.1.1959 in Kraft.1

DL 30 K mit Einmann-Arbeitskorb und Maximal-Belastung von 100 kg, in: Paulitz, Udo, Feuerwehren in Ostdeutschland, Fahrzeuge von 1945-1990, Stuttgart 1992, S. 85.

BERUFLICHE VORAUSSETZUNGEN

“Feuerwehrmann kann jeder junge Bürger der DDR werden, der in der Schule, im Beruf und auch in seiner gesellschaftlichen Tätigkeit gute Ergebnisse erzielte und dessen Verhalten ihn als bewußtes Mitglied unserer sozialistischen Gesellschaft ausweist.
Der Bewerber muß das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es wird der Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (POS) verlangt, die Berufsausbildung soll abgeschlossen und der Wehrdienst abgeleistet sein…
Ein großer Vorteil für diese berufliche Entwicklung ist es, wenn der Bewerber bereits Mitglied in einer Arbeitsgemeinschaft Junger Brandschutzhelfer war, sich bei der Freiwilligen Feuerwehr bewährt oder während der Dienstzeit in der NVA Kenntnisse über den Brandschutz erworben hat.”2

Bereits im Kindergarten oder in der Schule besuchten Kinder in Begleitung des Erziehers oder Lehrers eine nahegelegene Feuerwehrdienststelle, um sich über den Beruf des Feuerwehrmanns zu informieren.

Interessierte ältere Schulkinder konnten Mitglied bei den Jungen Brandschutzhelfern werden und Kenntnisse erwerben.

WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN

Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 9, Leipzig 1974, S. 251, s.v. ''Medaille für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr''. (Abbildung bearbeitet)

im Jahr 1959 gestiftete Auszeichnung in 3 Stufen (Bronze, Silber, Gold) für 10-, 25- und 40jährigen kontinuierlichen Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr

Medaille für Verdienste im Brandschutz, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 9, Leipzig 1974, S. 252, s.v. ''Medaille für Verdienste im Brandschutz''. (Abbildung bearbeitet)

1968 gestiftete Auszeichnung für Angehörige aller Brandschutzorgane

Bei Eignung und nach erreichter Qualifikation kann er als Maschinist oder Gruppenführer eingesetzt werden. Durch Sonderlehrgänge sind Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um als Atemschutzgerätewart oder als Brandursachenermittler tätig zu sein.

Hat sich ein Feuerwehrmann in der Praxis gute Kenntnisse und Erfahrungen bei der Arbeit angeeignet und gründlich vorbereitet, so kann er sich zum Offizier weiterbilden. Bei erfolgreichem Abschluß eines dreijährigen Studiums an der Fachschule  des  Ministeriums  des  Innern  “Hermann  Matern”  wird  er  zum

1.Offiziersdienstgrad ernannt und erhält die Berufsbezeichnung “Ingenieur für Brandschutz”.

Bei entsprechenden Voraussetzungen kann der Feuerwehrmann auch zu einem Hochschulstudium delegiert werden.”3

EID

Feuerlöschboot, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 4, Leipzig 1972, S. 581, s.v. ''Feuerlöschboot'.

Ich schwöre,

meinem sozialistischen Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Regierung allzeit treu ergeben zu sein, Dienst- und Staatsgeheimnisse zu wahren und die Gesetze und Weisungen genau einzuhalten.

Ich werde unentwegt danach streben, gewissenhaft, ehrlich, mutig, diszipliniert und wachsam meine Dienstpflichten zu erfüllen.

Ich schwöre,

daß ich, ohne meine Kräfte zu schonen, auch unter Einsatz meines Lebens, die sozialistische Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung, das sozialistische Eigentum, die Persönlichkeit, die Rechte und das persönliche Eigentum der Bürger vor verbrecherischen Anschlägen schützen werde.

Sollte ich dennoch diesen meinen feierlichen Eid brechen, so möge mich die Strafe der Gesetze unserer Republik treffen.4

Feuerlöscher: Handfeuerlöscher NASS 10 mit Schlagkopf und Spritzschlauch, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 4, Leipzig 1972, S. 581, s.v. ''Feuerlöscher''. (Abbildung bearbeitet)

FEUERWEHRKAMPFSPORT

Er sollte mittels Übungen aber auch in Wettkämpfen zur Leistungssteigerung der Feuerwehrleute beitragen.

Trainiert wurden u.a. die 4x100m-Staffel und der Hindernislauf über 100m. Beim Erklimmen eines Turmes wurde die Sturmleiter in ein Fenster eingehängt. Der Feuerwehrkampfsport fand auf Kreis-, Bezirks- und Republikebene stand.5

Trageweise des Druckluftatemgeräts in Verbindung mit der Schutzmaske, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 4, Leipzig 1972, S. 585, s.v. ''Feuerwehr''. (Abbildung bearbeitet)

Fußnoten:

1 Feuerwehr, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl., Bd. 4, Leipzig 1972, S. 585.
2 Auszug aus einem Werbeprospekt der Feuerwehr
3 ebd.
4 aus dem Statut
5 Feuerwehrkampfsport, in: Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl., Bd. 4, S. 585.

 

 

Bellack, Siegrid/ Dölling, Edeltraud/ Eckart, Hans (Autorenkollektiv), Von Anton bis Zylinder, Das Lexikon für Kinder, 12. Aufl., Berlin 1986, S. 121, s.v. ''Feuerwehr''. (Abbildung bearbeitet)