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WAS DAMALS GESCHAH...

Im Jahr 1952 verkündet Walter Ulbricht auf der II. Parteikonferenz den Aufbau des Sozialismus. Die Folgen dieser Zielsetzung und der forcierten Entwicklung der Schwerindustrie sind ein Mangel an Konsumgütern und eine rückläufige Wirtschaftsentwicklung.

''Juni 53 - Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und der sowjetischen Besatzungszone'', hg. v. Bundesministerium für Gesamdeutsche Fragen, Bonn/ Berlin 1961, S. 8.  (Die Namen der Fotografen blieben damals aus Sicherheitsgründen anonym.)
“Die Spitze des Demonstrationszuges am Bahnhof Alexanderplatz”

Die Bevölkerung reagiert mit Unmut: Proteste und Abwanderungen (im DDR-Vokabular: “Republikflucht”) nach Westdeutschland  nehmen zu. Die Regierung legt daraufhin im Mai des Jahres 1953 eine Arbeitsnormerhöhung um 10,3 Prozent ohne entsprechenden Lohnausgleich fest.
Die Krise zwingt die Regierung unter dem Druck der sowjetischen Führung zum sogenannten “Neuen Kurs”. Dieser verspricht die Verbesserung der Versorgungslage und den Stopp sowohl der Bodenreform als auch der Verstaatlichung von Betrieben. Eine Senkung der Arbeitsnormen wird jedoch abgelehnt.

''Juni 53 - Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und der sowjetischen Besatzungszone'', hg. v. Bundesministerium für Gesamdeutsche Fragen, Bonn/ Berlin 1961, S. 14.  (Die Namen der Fotografen blieben damals aus Sicherheitsgründen anonym.) (Abbildung bearbeitet)

Auszug aus dem Artikel des Neuen Deutschlands  vom 12. Juni 1953: 

    “Der Ministerrat faßte folgende Beschlüsse:
    Die Beschränkungen für die Ausgabe von Lebensmittelkarten werden aufgehoben. [...]
    Bei der Handelsorganisation (HO) werden die Preise für zuckerhaltige Erzeugnisse [...] auf den Stand zurückgeführt, der für diese Preise am 19. April 1953 gegeben war. [...]
    In der gesamten Wirtschaft [...] sind Zwangsmaßnahmen zur Beitreibung von Rückständen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen [...] auszusetzen.
    Handwerker, Einzel- und Großhändler, private Industrie-, Bau- und Verkehrsbetriebe erhalten auf Antrag ihre Betriebe zurück. [...]
    Ab 1. Juli 1953 ist die Fahrpreisermäßigung in Höhe von Fahrrozent bei Arbeiterrückfahrkarten auf alle berechtigten Personen ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens auszudehnen. [...]
    Landwirtschaftliche Betriebe [...] werden zurückgegeben.
    Republikflüchtige Personen [...] erhalten ihr Eigentum zurück.”

Die Arbeiter der Ostberliner Großbaustellen reagieren am 15. und 16. Juni 1953 mit Streik und marschieren zum Haus der Ministerien, dem Regierungssitz der SED. Steht anfänglich noch die Senkung der Arbeitsnorm im Mittelpunkt, kommen im Verlauf der Proteste die Forderungen nach freien Wahlen und der Absetzung Ulbrichts hinzu. Nach und nach weiten sich, unter anderem durch die Informationen der westlichen Rundfunkanstalten, die Demonstrationen auf die ganze Republik aus. Über 400 Orte - darunter Magdeburg, Halle, Bitterfeld und Jena - und 600 Betriebe beteiligen sich. Schließlich hat die Protestwelle  mehr als eine halbe Million Menschen erfaßt.

''Juni 53 - Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und der sowjetischen Besatzungszone'', hg. v. Bundesministerium für Gesamdeutsche Fragen, Bonn/ Berlin 1961, S. 27.  (Die Namen der Fotografen blieben damals aus Sicherheitsgründen anonym.) (Abbildung bearbeitet)

Im Laufe der Streikbewegung werden Streikkomitees gegründet, Parteibüros gestürmt, Gefangene befreit und Polizisten entwaffnet. Am 17. Juni verhängt der sowjetische Stadtkommandant über Ost-Berlin den Ausnahmezustand, der am nächsten Tag über die gesamte Republik ausgeweitet wird. Insgesamt sind 167  Städte und Landkreise (von insgesamt 217) betroffen. Gemeinsam mit dem sowjetischen Militär schlägt die kasernierte Volkspolizei die Proteste schließlich nieder.

 

''Juni 53 - Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und der sowjetischen Besatzungszone'', hg. v. Bundesministerium für Gesamdeutsche Fragen, Bonn/ Berlin 1961, S. .  (Die Namen der Fotografen blieben damals aus Sicherheitsgründen anonym.)

 

''Juni 53 - Der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin und der sowjetischen Besatzungszone'', hg. v. Bundesministerium für Gesamdeutsche Fragen, Bonn/ Berlin 1961, S. 23.  (Die Namen der Fotografen blieben damals aus Sicherheitsgründen anonym.)
“Irgendwo in Ost-Berlin: Volkspolizei mit aufgepflanztem Seitengewehr sperrt die Straße.”

Zahlreiche Menschen werden dabei verletzt und getötet. Nach der Niederschlagung des Aufstandes verhängen DDR-Gerichte gegen 1400 Personen Freiheitsstrafen und diverse Todesurteile. Ungefähr 20 Angehörige der Volkspolizei und 40 Soldaten der Roten Armee, die sich weigerten, auf die Bevölkerung zu schießen, werden standrechtlich erschossen.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat aufgrund der unerwarteten Geschehnisse und insbesondere zur Vermeidung einer Eskalation des Kalten Krieges nicht eingegriffen. Doch bereits kurz nach den Ereignissen wurde das “Gesetz über den Tag der deutschen Einheit” verabschiedet. Im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 45, vom 7. August 1953, Seite 778 heißt es:

Am 17. Juni 1953 hat sich das deutsche Volk in der sowjetischen Besatzungszone und in Ost-Berlin gegen die kommunistische Gewaltherrschaft erhoben und unter schweren Opfern seinen Willen zur Freiheit bekundet. Der 17. Juni ist dadurch zum Symbol der deutschen Einheit in Freiheit geworden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1
Der 17. Juni ist der Tag der deutschen Einheit.

§ 2
Der 17. Juni ist gesetzlicher Feiertag...”

Der Feiertag wurde bis zur Wiedervereinigung am 3.10.1990 alljährlich begangen.

verwendete Literatur: