HINWEIS: Der nachfolgende, einem DDR-Lexikon entnommene Text erläutert und rechtfertigt die Enteignung. Er ist kritisch zu lesen. Um das Erfassen des Textes zu erleichtern, wurden wichtige Passagen fett markiert.
ANMERKUNG: Im nachfolgenden Text wird der Volksentscheid vom 30.6.1946 erwähnt, der nicht wie behauptet ausschließlich zur Enteignung von
Kriegsverbrechern und “aktiven Faschisten” führen sollte, sondern vielmehr die Basis für eine flächendeckende Enteignung fast aller Privatunternehmen bildete und dessen Abstimmungsergebnis seitens der
Regierung manipuliert worden war.
Enteignung: Überführung von Produktionsmitteln in staatliches Eigentum mit oder
ohne Entschädigung der Privateigentümer. Ihr Wesen wird vom Klassencharakter des Staates bestimmt. Große Bedeutung hat die Enteignung als revolutionäre Maßnahme der Arbeiterklasse unter Führung ihrer Kampfpartei
und im Bündnis mit anderen Werktätigen zur ökonomischen und politischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum. So wurden z.B. im Lande Sachsen auf Grund des am 30.6.1946 durchgeführten Volksentscheids die Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten entschädigungslos enteignet
und in das Eigentum des Volkes übergeführt. Gestützt auf die Ergebnisse des Volksentscheids in Sachsen und auf zahlreiche Willensäußerungen der Werktätigen erließen auch die anderen Landes- und
Provinzialverwaltungen der damaligen Sowjetischen Besatzungszone Verordnungen über die Enteignung der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten. Damit wurden im Gebiet der DDR
dem Imperialismus die ökonomischen Grundlagen seiner Macht entzogen.1
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Fußnoten:
1Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 4, Leipzig 1972, S. 281, sv. “Enteignung”.
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