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HINWEIS: Der nachfolgende, einem DDR-Lexikon entnommene Text erläutert und rechtfertigt die Enteignung. Er ist kritisch zu lesen. Um das Erfassen des Textes zu erleichtern, wurden wichtige Passagen fett markiert.

Stimmzettel zum Volksentscheid in Sachsen am 30.6.1946 über das ''Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes", in: Benser, Günter, Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945 (Illustrierte historische Hefte; Nr. 19), hg. v. Zentralinstitut für Geschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1980, S. 41.ANMERKUNG: Im nachfolgenden Text wird der Volksentscheid vom 30.6.1946 erwähnt, der nicht wie behauptet ausschließlich zur Enteignung von Kriegsverbrechern und “aktiven Faschisten” führen sollte, sondern vielmehr die Basis für eine flächendeckende Enteignung fast aller Privatunternehmen bildete und dessen Abstimmungsergebnis seitens der Regierung manipuliert worden war.

 

Enteignung: Überführung von Produktionsmitteln in staatliches Eigentum mit oder ohne Entschädigung der Privateigentümer. Ihr Wesen wird vom Klassencharakter des Staates bestimmt. Große Bedeutung hat die Enteignung als revolutionäre Maßnahme der Arbeiterklasse unter Führung ihrer Kampfpartei und im Bündnis mit anderen Werktätigen zur ökonomischen und politischen Entmachtung der Ausbeuterklasse durch Überführung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum. Agitationseinsatz der FDJ zum Volksentscheid in Sachsen, Juni 1946, in: Benser, Günter, Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945 (Illustrierte historische Hefte; Nr. 19), hg. v. Zentralinstitut für Geschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1980, S. 41.So wurden z.B. im Lande Sachsen auf Grund des am 30.6.1946 durchgeführten Volksentscheids die Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten entschädigungslos enteignet und in das Eigentum des Volkes übergeführt. Gestützt auf die Ergebnisse des Volksentscheids in Sachsen und auf zahlreiche Willensäußerungen der Werktätigen erließen auch die anderen Landes- und Provinzialverwaltungen der damaligen Sowjetischen Besatzungszone Verordnungen über die Enteignung der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten. Damit wurden im Gebiet der DDR dem Imperialismus die ökonomischen Grundlagen seiner Macht entzogen.1

 

 

 

Fußnoten:

1Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Bd. 4, Leipzig 1972, S. 281, sv. “Enteignung”.