Neue Wohnung gesucht?
In der DDR konnte sich die Suche nach einer Wohnung schwierig gestalten. Es war nicht
möglich, über Zeitungsannoncen eine Wohnung zu finden. In der DDR gab es kaum noch private Hausbesitzer. Wohnhäuser wurden größtenteils von
Wohnungsgenossenschaften verwaltet. Ein nahezu freier Wohnungsmarkt, wie wir ihn heute kennen, war in der DDR deshalb nicht existent.
Aufgrund der stets vorherrschenden Wohnungsknappheit wurden Wohnungen streng nach
Vorschrift vergeben. Dabei war die Anzahl der Familienmitglieder entscheidend. So stand einer Familie mit Mutter, Vater und einem Kind eine 3-Zimmerwohnung mit festgelegter Quadratmeterhöhe zu. Man musste einen Wohnungsantrag* stellen und dann darauf
hoffen, dass die „Wohnraumvergabepläne“ schnell realisiert wurden. Dem war in der Praxis oft nicht so.
Es fehlte später dann vor allem Wohnraum in den Stadtzentren. Zudem wurden ältere
Gebäude nicht rechtzeitig saniert, so dass hier ebenfalls Nachholbedarf bestand. Nicht zuletzt wurden gesellschaftliche Entwicklungen wie Scheidungen zu wenig berücksichtigt.
Der sich hieraus ergebende Wohnbedarf führte ebenfalls dazu, dass es an Wohnungen mangelte.
“Sozialistische Wohnstadt Hoyerswerda”
Wohnungsbau in Hoyerswerda
Plattenbau: Ziel war es, in möglichst kurzer Zeit den Wohnungsmangel zu beheben.
“Freude bei Familie Großkopf. Sie erhielt die Schlüssel für die nach dem VIII. Parteitag der SED hergestellte millionste Wohnung. Zu den
ersten Gratulanten gehörte der Generalsekretär des ZK der SED und Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Erich Honecker.”
Besonders strenge Vorschriften herrschten, wenn Bürger nach Berlin ziehen wollten. Sie hatten einen Arbeitsplatz in Berlin nachzuweisen und eine Zuzugsgenehmigung vorzulegen.
Zuzugsgenehmigung:
Wortlaut: Magistrat von Groß-Berlin Abteilung Innere Angelegenheiten Zuzugsstelle
Zuzugsgenehmigung
Herrn - Frau - Fräulein --- geb. --- ist die Zuzugsgenehmigung in die Hauptstadt der DDR - Berlin ---
--- Straße Nr. --- gemäß der Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin vom 3. Dezember 1954 erteilt worden.
Um auszuschließen, daß sie die Nähe zu Westberlin “ausnutzen”, wurden die Umzugswilligen durch die Staatssicherheit überprüft.
Galten sie als nicht vertrauenswürdig, sprach man ihnen ein Berlin-Verbot aus. Den Betroffenen wurde der Personalausweis entzogen und
ein Ersatzpapier ausgehändigt. Sie hatten sich regelmäßig bei der nächsten Polizeistelle zu melden.
Die einzige Möglichkeit, eine Wohnung nach eigener Wahl zu bekommen, war der verbreitete Wohnungstausch. Zwei oder mehrere
Haushalte wechselten untereinander ihre Wohnungen.
Wohnungstausch-Formular:
Wortlaut: “Zu dem Wohnungstausch von --- Berlin- --- Str./ Pl. Nr. ---
nach --- Berlin- --- Str./ Pl. Nr. ---, geben wir unsere Zustimmung unter dem vorbehalt, daß die Wohnungen von den Tauschpartnern tatsächlich bezogen und genutzt werden.
Der Wohnungstausch darf erst durchgeführt werden, wenn auch der Tauschpartner die schriftliche Zustimmung der für seine Wohnung
zuständigen Abt. Wohnungswirtschaft bzw. Wohnungskommission erhalten hat.
Für den Umzug etwa notwendige Zuzugsgenehmigungen werden hierdurch nicht ausgesprochen; sie sind beim Magistrat von Groß-Berlin,
Abteilung Arbeit und Berufsausbildung - Zuzugstelle - besonders einzuholen.”
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