“[...] Der Inhalt des Berufs ist sozialökonomisch bestimmt durch den unterschiedlichen Charakter der Arbeit in den verschiedenen Gesellschaftsordnungen und den Stand der
Entwicklung der Produktivkräfte. Durch gesellschaftliche Veränderungen entwickeln sich auch Inhalt und Struktur der Berufe weiter. Neue Berufe entstehen, ältere sterben ab oder ändern ihren Charakter; verschiedene
Berufe werden durch Kombination zu neuen, komplexen Berufen vereinigt. - Die sozialistische Verfassung der DDR berechtigt und verpflichtet alle Jugendlichen, einen Beruf zu erlernen.”1
Die DDR war laut Verfassung ein Arbeiter- und Bauernstaat. Das Erlernen eines Berufes - in der Landwirtschaft oder im Betrieb - war Recht (Recht auf Arbeit: Verfassung) und Pflicht jedes Bürgers. Somit mußten auch angehende Studenten vor dem Studium eine Berufsausbildung vorweisen. Das
Erlernen eines Berufes erhöhte zwar das durchschnittliche Alter der Studienanfänger, brachte aber auch Vorteile: Der angehende Student, der später einmal zumeist leiten und planen sollte, erhielt Einblicke in den
betrieblichen Alltag und konnte sein so erlangtes praktisches Wissen später in seinen Beruf einbringen. Der vielseitig ausgebildete Arbeitnehmer war zudem im Bedarfsfall auch in der Produktion einsetzbar.
Gerade in den Anfangsjahrzehnten bemühte man sich um eine höhere Zahl an Facharbeitern und Studenten, insbesondere in technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Berufen. In den 1950er
Jahren wurden Arbeiter-und-Bauernfakultäten (ABF) gegründet, die gerade Jugendliche aus bisher unterprivilegierten Schichten zum Studium befähigen sollten. In den 1960er Jahren wurde dann die sogenannte
“Neuererbewegung” ins Leben gerufen, in der sich nicht nur leitende Angestellte, sondern möglichst alle Berufstätigen mit Ideen zur Produktionssteigerung einbringen sollten. Darüber hinaus wurden auch
“sozialistische Wettbewerbe” ausgerufen, an denen sich Betriebsbrigaden beteiligten.
Fußnoten:
1Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bd., Bd. 2, Leipzig 1972, S. 239, sv. “Beruf”.
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