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Prämien

Die Arbeit, Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gewerkschaften, hg. v. Bundesvorstand d. FDGB, Berlin, 5/1963, S. 17.
     Prämien nach der Leistung, denn wer der Gesellschaft viel gibt, soll auch am
     meisten erhalten.

HINWEIS: Der nachfolgende, einem DDR-Lexikon1 entnommene Text erläutert, was Prämien sind und nach welchen Kriterien sie vergeben werden. Der Text ist kritisch zu lesen.

Die Prämie ist “in der DDR neben dem Lohn wichtige Form des Arbeitseinkommens der Werktätigen zur Verwirklichung des Leistungsprinzips und zur Entfaltung der schöpferischen Kräfte der Werktätigen; wird im wesentlichen aus dem Betriebsprämienfonds finanziert , der nach den Leistungen des Betriebskollektivs bei der Erfüllung des Jahresplanes gebildet wird. Die Prämie richtet sich nach dem Beitrag des Werktätigen zum Betriebsergebnis, gemessen an dafür festgelegten Leistungskriterien. Hauptform der Prämie ist die Jahresendprämie; neben dieser gibt es auftragsgebundene und Sofort-Prämien (vor allem für besondere Leistungen im sozialistischen Wettbewerb). Die Einzelheiten über die Verwendung des Betriebsprämienfonds sind im BKV [Anm: Betriebskollektivvertrag] zu vereinbaren. Die Prämie setzt der Betriebsleiter mit Zustimmung der BGL [Betriebsgewerkschaftsleitung] fest; sie ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.”

Prämienurkunde (dem Original nachemfunden):

 

Kollegin

Bei Durchführung der dem Staatsapparat gestellten großen
Aufgaben werden auch an unsere Mitarbeiter hohe An-
forderungen gestellt.
Auch Sie trugen durch Ihre besonderen fachlichen und gesell-
schaftlichen Leistungen dazu bei, die Arbeit im Staats-
apparat zu verbessern.
In Anerkennung dieser Leistungen überreichen wir Ihnen
auf Vorschlag der Gewerkschaftsgruppe

eine Prämie in Höhe von

              DM 100.-          

Wir danken für die bisher geleistete wertvolle Mitarbeit und
verbinden damit den Wunsch, daß Sie auch weiterhin tat- 
  kräftig an der Verbesserung der Arbeit des Staatsapparates
mitarbeiten.

Dresden, den       4.9.   1955
 

                                                                 

             f. d. Oberbürgermeister                                              1. BGL-Vorsitzender
                          als Vorsitzender des Rates
                                 der Stadt Dresden            

 

 

Fußnoten:

1Meyers Neues Lexikon, Bd. 11, 2., völlig neu erarb. Aufl. in 18 Bänden, Leipzig 1975, S. 139, sv. “Prämie”.