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Viermächteabkommen

Am 26.3.1970 begannen im Gebäude des ehemaligen Alliierten Kontrollrates in Westberlin die Verhandlungen der 4 Siegermächte USA, Frankreich, Großbritannien und der UdSSR. Themen der Verhandlungen rund um Westberlin waren:

  • Zugangswege von und nach Westberlin
  • Besucherverkehr
  • Behördenpräsenz

Uneinigkeit besteht bei der Auffassung des Viermächtestatus. Während die Westmächte ihn auf ganz Berlin beziehen, will die UdSSR ihre Zone davon abgrenzen. Die Verhandlungen kommen darüber ins Stocken.

Nach Unterzeichnung der Moskauer Verträge erklärt die Bundesregierung, daß deren Ratifizierung nur bei einem positiven Abschluß des Viermächteabkommens geschehe. Daraufhin kommt es endlich am 3.9.1971 zur Einigung. Die UdSSR stimmen einem uneingeschränkten Transitverkehr von und nach Westberlin zu, betonen aber, daß Westberlin nicht zum Territorium der BRD gehöre. Daraufhin schränkt die Bundesregierung ihre Präsenz in Westberlin ein. Das Viermächteabkommen tritt zusammen mit den sogenannten Ostverträgen am 3.6.1972 in Kraft.

verwendete Literatur: