Bereits am 7.9.1949, also einen Monat vor Gründung der DDR, wurde durch die konstituierenden Sitzungen des 1. Bundestages und des Bundesrates die “Bundesrepublik
Deutschland” gegründet.
Dem ging die Ausarbeitung des sogenannten Grundgesetzes* voraus, in dem ein Rechtsstaats- und
Sozialstaatsprinzip und der föderative Aufbau der Bundesrepublik verankert waren. Die Verfassung wurde bewußt lediglich als “Grundgesetz” tituliert, um ihren vorläufigen Charakter bis zur angestrebten
Wiedervereinigung Deutschlands zu verdeutlichen. Am 8.5.1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schließlich vom Parlamentarischen Rat angenommen.
Mit dem “Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes” aus den Pariser Verträgen vom September 1954 gingen die Hoheitsrechte der Besatzungsmächte größtenteils auf die
Bundesrepublik über. Im Gegenzug trat die BRD der Nordatlantischen Verteidigungsorganisation (NATO) und der Westeuropäischen Union (WEU) bei und verzichtete auf Herstellung atomarer, biologischer und chemischer
Waffen. Die Pariser Verträge wurden am 24.10.1954 in Paris unterzeichnet, am 27.2.1955 vom Bundestag ratifiziert und traten am 5.5.1955 in Kraft.
Den Pariser Verträgen gingen der Deutschlandvertrag über die Erlangung der vollen Souveränität Deutschlands und die damit gekoppelte Mitgliedschaft in der Europäischen
Verteidigungsgemeinschaft (EVG), die von Frankreich gegründet wurde, voraus. Der Wunsch nach einem deutschen Verteidigungsbeitrag für Europa entstand vor dem Hintergrund des Koreakrieges. Aufgrund Frankreichs
Widerwillen, sich einem europäischen Oberkommando zu unterstellen, wurden schließlich die Pariser Verträge (Abkommen über die Aufhebung des Besatzungsstatus’, Rückerlangung der vollen Souveränität und
Abwandlung des Deutschlandvertrages) geschlossen.
verwendete Literatur:
- Tatsachen über Deutschland, Societäts-Verlag, Frankfurt am Main, 1992, S. 93-95.
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