Der Alliierte Kontrollrat mit Sitz in Berlin war das Besatzungsorgan, durch das die Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und die UdSSR mittels ihrer militärischen Oberbefehlshaber
der vier Besatzungszonen die oberste Regierungsgewalt in Deutschland ausübten. Seine Einrichtung wurde im Londoner Abkommen vom 14.11.1944 und auf der Berliner Viermächteerklärung vom 5.6.1945 festgelegt. Der
Alliierte Kontrollrat hatte einstimmig zu entscheiden. Er hatte die Befugnis, Gesetze, Proklamationen, Direktiven, Befehle und Instruktionen zu erlassen. Die Umsetzung der Weisungen lag dann im Ermessen der
einzelnen Oberbefehlshaber.
Mit dem Austritt der UdSSR aus dem Alliierten Kontrollrat am 20.3.1948 verlor dieser seine Funktion.
verwendete Literatur:
- CD-Rom: 1848-1949. Ein Jahrhundert deutsche Geschichte, hg. v. d. Bundeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit dem Bibliographischen Institut und F. A. Brockhaus
AG, Mannheim 1997, s.v. “Alliierter Kontrollrat”.
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