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Schule
Staatsbürgerkunde
Schulzeugnis
Pionierorganisation
FDJ
Jugendweihe

Das Fach Staatsbürgerkunde wurde ab der 7. Klasse unterrichtet. Es sollte den Schülern ein festes Klassenbewußtsein (Bekenntnis zum Arbeiter-und-Bauernstaat) vermitteln und sie zu staats- bzw. parteitreuen Bürgern formen. Den Jugendlichen wurden der Staatsaufbau, die Ideologie des Marxismus-Leninismus  sowie Rechte und Pflichten des DDR-Bürgers vermittelt. Dabei war es von großer Bedeutung, daß das kommunistische System dem kapitalistischen System als überlegen gegenübergestellt wurde. Der “Sieg” des Kommunismus über den Kapitalismus wurde dabei als ein den Menschen von Unterdrückung, Unrecht und Not befreiender, sich aus seiner Vollkommenheit zwangsläufig ergebender Entwicklungsschritt in der Evolution des Menschen dargestellt.

Das folgende Schema ist einer Abbildung im Lehrbuch1 für Staatbürgerkunde Klasse 8 aus dem Jahr 1984 nachempfunden:

Sklavenhalterstaat

Feudalstaat

bürgerlicher Staat

sozialistischer Staat

Machtinstrument
der Sklavenhalter

 

 

Machtinstrument
der Feudalherren

 

 

Machtinstrument
der Bourgeoisie

 

 

Machtinstrument
der Arbeiterklasse
und aller anderen
Werktätigen
unter Führung
der marxistisch-leninistischen Partei
 

Produktionsmittel
sind Eigentum
der Sklavenhalter

Produktionsmittel
sind Eigentum
der Feudalherren

Produktionsmittel
sind Eigentum
der Kapitalisten

Produktionsmittel sind Eigentum des Volkes
 

Ausbeutung
der Sklaven
 

Ausbeutung der
feudalabhängigen
Bauern

Ausbeutung
der Arbeiter
 

Ausbeutung beseitigt

 

 

 

 

festes Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, mit den Angehörigen der Intelligenz und allen anderen Schichten des Volkes

Die im Gegensatz zu allen anderen aufgeführten Staatsformen angeblich in allen Bereichen des Lebens gegebene Möglichkeit zur Mitgestaltung des Lebens durch die Bürger der DDR wurde in diversen Übersichten im Lehrbuch vermittelt. Daß Mitbestimmung lediglich für Parteimitglieder der SED oder anderer - der SED unterstellten - Parteien im Rahmen der kommunistischen Ideologie möglich war, wurde verschwiegen. Eine Möglichkeit zur Umsetzung des Volkswillens bestand nicht.

Das folgende Schema ist einer Abbildung im Lehrbuch2 für Staatbürgerkunde Klasse 8 aus dem Jahr 1984 nachempfunden:

Möglichkeiten, das Grundrecht auf
u m f a s s e n d e  M i t g e s t a l t u n g
des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Sozialismus wahrzunehmen

Mitarbeit in Parteien und Massenorganisationen

gewerkschaftliche Mitbestimmung in den Betrieben

Wahl der Volksvertretungen

Mitarbeit in der Rechtspflege (Schöffen, Schieds- und Konfliktkommissionen)

Mitarbeit in den Organen der Volksvertretungen

Mitarbeit im Ort oder Wohngebiet (Nationale Front)

Arbeit als gewählte Volksvertreter

Mitarbeit in gesellschaftlichen Kontrollorganen (ABI)

Mitarbeit an Gesetzentwürfen

Mitarbeit durch Eingaben

Dennoch verstand sich die DDR als demokratischer Staat. Das Demokratieverständnis unterschied sich allerdings vom bundesdeutschen System. Demokratie und Einbeziehung des Volkes in die Gestaltung des Staates definierte sich über den “Demokratischen Zentralismus”.

Das folgende Schema ist einer Abbildung im Lehrbuch3 für Staatbürgerkunde Klasse 8 aus dem Jahr 1984 nachempfunden:

Demokratischer Zentralismus

zentrale staatliche Entscheidungen über Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung

        

Entfaltung breiter Initiative und Verantwortung der örtlichen Organe der Staatsmacht, der Kombinate und Betriebe, der Arbeitskollektive und jedes einzelnen bei der Ausarbeitung und Verwirklichung zentraler staatlicher Entscheidungen

Eine kritische Auseinandersetzung mit dem System, die Möglichkeit, unter anderem alltägliche Unzulänglichkeiten (z.B. Warenmangel) oder staatliche Bevormundung (z.B. Parteizugehörigkeit, einschränkte Reise- und Meinungsfreiheit) und Schönfärberei (z.B. Nachrichtenmeldungen über angebliche Planerfüllung oder nahezu 100prozentige Wahlabstimmungen mit “Ja”) zu thematisieren, war im Unterricht nicht gegeben. Auch wenn die Ansichten der Lehrer und Schüler nicht immer mit den Lehrsätzen übereinstimmten, bestand der Unterricht vorwiegend aus reinem Auswendiglernen des Schulstoffes. Da zumeist der FDJ-/ Pionierleiter der Schule das Fach unterrichtete, hätten inhaltliche Diskussionen zu sowohl schulischen als auch  - daraus resultierend - gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen können. Ein Gespräch mit dem Schuldirektor hätte beispielsweise den Ausschluß aus den Jugendorganisationen zur Folge gehabt. Wer jedoch nicht Mitglied der Pionierorganisation oder der FDJ war, konnte an vielen Gruppenveranstaltungen nicht teilnehmen, wurde als Außenseiter betrachtet und durfte weder die EOS noch die Universität besuchen. Darüber hinaus konnten sich sogar Nachteile für die gesamte Familie ergeben, der von nun an das Mißtrauen des Staates bzw. der Partei entgegenschlug.

Fußnoten:

1Beil, Herbert/ Bock, Werner/ Büchner-Uhder, Willi (Leitung), Staatsbürgerkunde, Klasse 8, Volk und Wissen Volkseigener Verlag, Berlin 1984, S. 6.
2ebd., S. 47.
3ebd., S. 40.