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DEMOKRATISCHER ZENTRALISMUS

“[...] Das grundlegende Organisationsprinzip des Staatsapparates ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im Staat zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an den staatlichen Aufgaben als Ausdruck der sozialistischen Demokratie. [...]”1

Jugendlexikon a-z, hrsg. v. Gerhard Butzmann Gerhard, Jonny Gottschalg, Günter Gurst, Annelies Müller-Hegemann, 13., durchges. Aufl., Leipzig 1986, S. 616, sv. ''sozialistischer Staat''.

 

VOLKSKAMMER

Die Volkskammer war das höchste staatliche Machtorgan. Sie entschied über die Grundfragen der Staatspolitik und bestimmte durch Gesetze und Beschlüsse endgültig und für jedermann verbindlich die Ziele der Entwicklung der DDR.
Zur Zuständigkeit der Volkskammer gehörten u.a.:
-die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung
-die Beschlußfassung über Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan
-die Wahl des Staatsrates, des Ministerrates, des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, der Richter des Obersten Gerichts und des Generalstaatsanwaltes
Die Abgeordneten sollten vom Volk in “freien, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen” gewählt werden und die Bürger vertreten. Die Volkskammer bildete Ausschüsse, in denen die Abgeordneten gemeinsam mit Bürgern die demokratische Beratung von Gesetzentwürfen und die ständige Kontrolle der Durchführung der Gesetze gewährleisten sollten. In der Verfassung waren die wesentlichen Aufgaben der Volkskammer in den Artikeln 48-65 festgelegt.2

 

STAATSRAT

Der Staatsrat war ein Organ der Volkskammer und das kollektive Staatsoberhaupt der DDR. Der Vorsitzende des Staatsrates war der Vorsitzende der machthabenden Partei, der SED.
Der Staatsrat beschloß Staatsverträge und war die völkerrechtliche Vertretung der DDR.
Der Vorsitzende, der Stellvertreter, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates wurden von der Volkskammer für 5 Jahre gewählt. Für seine Tätigkeit war der Staatsrat der Volkskammer gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Aufgaben des Staatsrates wurden in den Artikeln 66-75 der Verfassung der DDR beschrieben.3

 

MINISTERRAT

Der Ministerrat war die Regierung der DDR und ein Organ der Volkskammer. Er arbeitete die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik aus und war für die praktische Leitung der gesamten staatlichen Arbeit voll verantwortlich. Er organisierte die Erfüllung der ökonomischen, sozialen, politischen, kulturellen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben der DDR. Der Ministerrat arbeitete eng mit dem FDGB und den anderen Massenorganisationen zusammen.4 Die Aufgaben des Ministerrates sind in den Artikeln 76-80 der Verfassung umrissen.

 

NATIONALER VERTEIDIGUNGSRAT

Der Nationale Verteidigungsrat wurde am 10.2.1960 als Organ zur einheitlichen Leitung der Sicherheitsmaßnahmen gegründet. Der Vorsitzende  wurde von der Volkskammer gewählt. Mindestens 12 Mitglieder mußten durch den Staatsrat berufen werden. Der Nationale Verteidigungsrat war der Volkskammer und dem Staatsrat verantwortlich.5

 

Fußnoten:

1 Enzyklopädie der DDR (Digitale Bibliothek, Bd. 32), Berlin 2000, S. 6140, sv. “Staatsapparat”.
2 Jugendlexikon a-z, hrsg. v. Gerhard Butzmann Gerhard, Jonny Gottschalg, Günter Gurst, Annelies Müller-Hegemann, 13., durchges. Aufl., Leipzig 1986, S. 679, sv. “Volkskammer”.
3 ebd., S. 623, sv. “Staatsrat”.
4 ebd., S. 446, sv. “Ministerrat”.
5 Meyers Neues Lexikon, 2., völlig neu erarbeitete Auflage in 18 Bänden, Bd.9, Leipzig 1974, S. 683, sv. “Nationaler Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik”.