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HINWEIS: Der nachfolgende Zeitungsartikel ist als zeitgenössisches Quellenmaterial hinsichtlich der Fakten und seiner Absichten kritisch zu lesen.
Die Neue Zeitung1, Montag, 13. Juli 1953/ Nr. 163, Seite 3: PANKOW LOCKERT STRAFVERFOLGUNG BEI BESITZ VON WESTZEITUNGEN Berlin, 12. Juli (NZ). - Das oberste Sowjetzonengericht hat im Gegensatz zur bisherigen Praxis entschieden, daß der Besitz von westlichen Zeitungen oder Zeitschriften nicht
in jedem Fall den “Tatbestand der Boykotthetze” erfüllt und strafbar sei. Das Studium westlicher Publikationen sei allerdings, so heißt es in einem entsprechenden Bericht des sowjetzonalen Justizorgans “Neue
Justiz” in allen Fällen “moralisch und gesellschaftlich zu veruteilen”. Bisher genügten schon bei Gepäckkontrollen vorgefundene westliche Publikationen als Anlaß zur Verhaftung und Verurteilung des
betreffenden Sowjetzonenbewohners.
Fußnoten: 1 Angabe folgt in Kürze...
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