Der Kindergarten und die Kinderkrippe
gehörten zum Bereich der Vorschulerziehung. Sie waren in der DDR weit verbreitet und ermöglichten es, daß beide Eltern arbeiten konnten. Schließlich waren 87% der Frauen in der DDR
berufstätig oder in der Ausbildung, so daß die Idee von der Gleichstellung der Frau diesbezüglich umgesetzt werden
konnte. Darüber hinaus ermöglichte die frühe Betreuung der Kinder ihre Erziehung zu "sozialistischen
Persönlichkeiten" und bot allen Kindern die gleichen Bildungsvoraussetzungen für den späteren Schulbesuch.
Es gab kommunale, betriebliche, genossenschaftliche und kirchliche Einrichtungen. Normal war die
Tagesbetreuung. Es gab aber auch Wochen-Kindergärten- und -krippen, Saisonbetreuung und die dauerhafte Unterbringung in Heimen.
Der Besuch war freiwillig und wurde vom Staat subventioniert.
Da trotz zahlreichen Einrichtungen nicht jedem Kind ein Platz gesichert werden konnte, wurden alleinstehende Eltern und Familien, in denen beide Eltern arbeiteten, bevorzugt.
Die Kinderkrippe nahm Kinder bis zum 3. Lebensjahr auf, anschließend war der Kindergarten für die Erziehung zuständig.
Während die Kinderkrippe dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstand, fielen die Kindergärten aufgrund ihres stärkeren
Erziehungscharakters in das Ressort des Ministeriums für Volksbildung.
1982 waren ca. 91% aller 3-6jährigen Kinder in Kindergärten untergebracht. Die Eltern zahlten 55 Pfennig pro Tag.
Die Kinder sollten auf das "Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR" und die Herausbildung der "sozialistischen
Persönlichkeit" vorbereitet werden. Sie erlernten Verhaltensweisen, die der sozialistischen Norm entsprachen (Fleiß, Ordnungsliebe, Disziplin und Folgsamkeit) und wurden auf den Unterricht vorbereitet.
verwendete Literatur:
- Enzyklopädie der DDR (Digitale Bibliothek, Bd. 32), Berlin 2000, S. 3668-3672, s.v. “Kinderkrippe, Kindergarten”.

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