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REISE in die DDR

Bundesdeutschen Bürgern war es auf Antrag gestattet, in die DDR privat oder geschäftlich einzureisen. Für das Passieren der Transitstrecke wurde ein Transitvisum ausgestellt.

Auszufüllen waren u.a. die Felder Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift in der BRD, beabsichtige Aufenthaltsdauer in der DDR und Zweck der Reise.

 

 

 

Wortlaut:
“Deutsche Demokratische Republik

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

Transitvisum zur einmaligen Reise durch das Hoheitsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik über die für den Transitverkehr zugelassenen Grenzübergangsstellen auf den vorgeschriebenen Verkehrswegen und der kürzesten Fahrtstrecke.”

 

 


 

 

 

Neben der Belegung eines Hotelzimmers war auch eine private Unterbringung möglich. Hierfür war allerdings ein Haubucheintrag erforderlich. Jedes Haus mußte ein “Hausbuch” führen, in das sich jeder auswärtige (u.a. eingereiste) Gast einzutragen hatte. Die Hausbücher wurden in Abständen von der Polizei kontrolliert.

Die auszufüllenden Felder waren:
lfd. Nr.; Name; Vorname; Geburtsdatum; Geburtsort; zur Zeit ausgeübte Tätigkeit; Serienzeichen und Nummer des PA; Ausweisveränderungen; Staatsangehörigkeit; angemeldet am; Stockwerk rechts, Mitte, links; für Untermieter (bei wem); Unterschrift der sich anmeldenden Person; Kontrollvermerk der VP; abgemeldet am; nach (Ort und Straße); Unterschrift der sich abmeldenden Person; Kontrollvermerk der VP

 

Visite, hg. v. Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, Berlin, Heft 8/1970.

 

 

Die rechte Abbildung zeigt das Deckblatt der Illustrierten “Visite”. Die Zeitschrift wurde monatlich von der DDR für Besucher der DDR herausgegeben.

Sie informierte in stark propagandistischer Ausrichtung über Themen aus den Bereichen Politik, Kunst, Wissenschaft, Wirtschaft, Gesetzgebung, Bildung usw...

Das Blatt enthielt zahlreiche Hetzartikel gegen die BRD.

 

 

 

 

 

REISE ins kapitalistische Ausland

Reisen in die BRD mußten beantragt werden. Genehmigungen wurden ausschließlich bei besonderen Anlässen erteilt. Dies konnten Geburtstage, Taufen,  Konfirmationen, Hochzeiten, Krankenbesuche oder Beerdigungen sein. Allerdings mußte der Antragsteller ein direktes verwandtschaftliches Verhältnis nachweisen.
 

      Wortlaut:

      Abteilung Arbeit/Kader
      Betr.: Antrag auf Genehmigung einer Reise in die Bundesrepublik.

      In diesem Jahre möchte ich im August meine Frau meinen Eltern in Duisburg vorstellen. Dazu werde ich meinen Tarif-Urlaub nehmen.
      Ich bitte um ein schriftliches Einverständnis von der Firma zu dieser Reise.

      9. Februar 1960                       Unterschrift
                                                    PGr. Transportanlagen


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Rentnern war es gestattet, für kürzere Zeit in die BRD zu reisen. Besondere Gründe mußten sie nicht angeben. Dies ist wohl damit zu erklären, daß sie als Rentenempfänger  staatliche Sozialleistungen empfingen und ihre mögliche Nicht-Rückkehr keinen Arbeitskräfteverlust, sondern vielmehr eine Kosteneinsparung bedeutete.

 

AUSREISE ins kapitalistische Ausland

Eine Ausreise mußte beantragt werden und zog sich bis zur Genehmigung oftmals über Jahre hin. Mit dem Ausreise-Antrag war eine Isolierung von Arbeitskollegen, Freunden und Verwandten verbunden. Beweggrund war die Angst, wegen Kontakts zu einer ausreisewilligen Person berufliche und gesellschaftliche Repressalien zu erleiden. Aber auch der propandistische Vorwurf, den Sozialismus zu schwächen und nicht zuletzt  Bespitzelung durch die Staatssicherheit mußten ertragen werden. So konnte die Zeit bis zur Ausreise einsam und bedrückend sein.

Wer sich für die Ausreise ins kapitalistische Ausland entschied, mußte sich zudem darüber im Klaren sein, daß er gegebenenfalls seine Familie (Eltern, Verwandte) und Freunde zurückließ. Darüber hinaus siedelte man in ein fremdes Land über, dessen gesellschaftliche Strukturen sich zum Teil stark von denen der DDR unterschieden. Ein anstrengender Lernprozeß folgte. Da bei einer Ausreise nur begrenzt Eigentum mitgeführt werden durfte und u.a. Möbel zurückgelassen werden mußten und Eigenheime für einen Schleuderpreis verkauft wurden, war man auch finanziell gezwungen, sich eine völlig neue Existenz aufzubauen.
 


 

Urkunde zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR

                  

 

Wortlaut:

Name
geboren am
in
wohnhaft in

wird gemäß §10 des Gesetzes vom 20. Februar 1967 über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 3) aus der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik entlassen.

Die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik wird gemäß § 15 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes mit der Aushändigung dieser Urkunde wirksam.

Ort
den
Ausgehändigt am
Dienststempel und Unterschrift

 

 

siehe auch:

FDGB (Urlaub)
Staatssicherheit
www.ddr-zeitzeugen.de*: Ausreise* und Reise in die DDR*