“Fahrzeugführer dürfen bei “Rot” nach rechts abbiegen, wenn das durch einen zusätzlichen grünen Pfeil angezeigt ist und der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen
Verkehrsrichtungen nicht gefährdet oder behindert wird.
(Man hält für ca. 3 Sekunden an, schaut nach dem Verkehr und biegt dann nach rechts ab.)