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Quelle: Strafverfolgung...

HINWEIS: Der nachfolgende Zeitungsartikel ist als zeitgenössisches Quellenmaterial hinsichtlich der Fakten und seiner Absichten kritisch zu lesen.

 

Die Neue Zeitung1, Montag, 13. Juli 1953/ Nr. 163, Seite 3:

PANKOW LOCKERT STRAFVERFOLGUNG BEI BESITZ VON WESTZEITUNGEN

Berlin, 12. Juli (NZ). - Das oberste Sowjetzonengericht hat im Gegensatz zur bisherigen Praxis entschieden, daß der Besitz von westlichen Zeitungen oder Zeitschriften nicht in jedem Fall den “Tatbestand der Boykotthetze” erfüllt und strafbar sei. Das Studium westlicher Publikationen sei allerdings, so heißt es in einem entsprechenden Bericht des sowjetzonalen Justizorgans “Neue Justiz” in allen Fällen “moralisch und gesellschaftlich zu veruteilen”. Bisher genügten schon bei Gepäckkontrollen vorgefundene westliche Publikationen als Anlaß zur Verhaftung und Verurteilung des betreffenden Sowjetzonenbewohners.
In der jetzigen Entscheidung in einer Revisionsverhandlung heißt es, daß “Verbrechen der Boykotthetze” liege erst dann vor, “wenn zu dem Besitz von Westzeitungen noch Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, daß diese Zeitungen zu hetzerischen oder boykottierenden Handlungen benutzt werden oder benutzt werden sollen”. Grundsätzlich müsse jedoch von jedem Sowjetzonenbewohner verlangt werden, daß “er den Besitz von Westzeitungen und Zeitschriften wegen ihres gegen die DDR und gegen das Lager des Friedens gerichteten hetzerischen Inhalts und antinationalen Charakters ablehnt”. Andernfalls gebe der Sowjetzonenbewohner, der sich “auf unsere demokratische Presse und unseren demokratischen Rundfunk konzentrieren” soll, zu erkennen, daß er “in seinem Bewußtsein zurückgeblieben” und von der Politik der Sowjetzonenregierung “nicht überzeugt” sei.
Der Sowjetzonen-Justizminister Max Fechner (SED) teilte in der gleichen Ausgabe der “Neuen Justiz” offiziell mit, daß die Verfahren gegen Demonstranten des 17. Juni “im wesentlichen abgeschlossen” seien. Fechner macht keine Angaben über die Zahl der bisher noch Verhafteten oder schon Verurteilten, sondern betont lediglich, daß gegen “Banditen und bezahlte Agenten” die “ganze Schärfe unserer demokratischen Gesetzlichkeit” angewendet worden sei. Die Richter hätten stets das “gesellschaftliche Verhalten” der Angeklagten in der Vergangenheit berücksichtigt.

Fußnoten:

1 Angabe folgt in Kürze...