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Zahlungsmittel
Geldkarte

HINWEIS: Der nachfolgende Text ist der DDR-Zeitschrift “Guter Rat” vom März 1989 entnommen.1

Geldkarte der DDR, in: Guter Rat, Verlag für die Frau, Leipzig/Berlin, Heft 3/89, S. 33.

In der Hauptstadt und in einigen Großstädten bieten Geldautomaten ihre Dienste an. Über 200 Geldautomaten sind gegenwärtig im Einsatz. 350 etwas werden es bis zum Jahresende sein. Die Geldkarte ist ein zusätzliches Angebot, das die Dienstleistungen der Kreditinstitute erweitert und zur Rationalisierung der Arbeit in der Geldwirtschaft beiträgt. Günstige Nutzungsmöglichkeiten und hohe Sicherheit bringen den Bürgern vielfältige Vorteile vor allem dort, wo ohne Wartezeiten in Selbstbedienung bequem und in den meisten Fällen auch rund um die Uhr Bargeld abgehoben werden kann.

Über die Geldautomaten kann jeder Inhaber einer Geldkarte Geld von seinem Spargirokonto abheben. Die Geldkarte wird in den Automaten eingegeben, der ”Persönliche Bankcode” (PBC) sowie die gewünschte Summe eingetippt. Danach liegt das Geld in dem Geldfach bereit. Man erhält einen Beleg über den erhaltenen Betrag und wird per Bildschirm zur Rücknahme der Geldkarte aufgefordert. Und das sollte man - die Praxis beweist es - nicht vergessen.

Der ganze Vorgang dauert weniger als eine Minute. Das Anstehen an Schaltern, das Ausschreiben von Belegen entfällt, und man ist außerdem an keine Kassenstunden gebunden, kann auch an den Wochenenden Bargeld abheben, denn die Automaten sind in der Regel an Stellen installiert, die jederzeit zugänglich sind.

Der Automat stellt alle durch 10 teilbaren Beträge zwischen 40 und 500 Mark bereit, maximal jedoch nur 500 Mark pro Tag. Dabei gilt auch für die Geldkartennutzung, daß man nur im Rahmen des Guthabens verfügen darf.

Wer kann eine Geldkarte erhalten?

Alle Inhaber von Spargirokonten (auch Postspargirokonten) können bei ihrem kontoführenden Kreditinstitut bzw. Postscheckamt eine Geldkarte beantragen. Das gilt auch für Kontoinhaber in Kreisen/Orten, in denen noch keine Geldautomaten eingesetzt sind. Bei der Antragstellung wird ein Paßbild benötigt, das auf der Rückseite mit Name und Personenkennzahl beschriftet ist. Die Geldkarte wird unter sicherheitstechnischen Bedingungen hergestellt und kann deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt werden.

Persönlicher Bankcode

Dieser Code gewährleistet Sicherheit, sofern er von dem Geldkarteninhaber absolut geheimgehalten wird. Der persönliche Bankcode (PBC) besteht aus 4 Zahlen, die der Antragsteller selbst auswählt und - uneinsehbar von anderen - in eine Tastatur eintippt. Nur der Geldkarteninhaber kennt diese Zahl, vergißt er sie, ist der Code auch mit technischen Hilfsmitteln nicht mehr rekonstruierbar, und es muß eine neue Karte beantragt werden. Schon aus diesen Gründen empfiehlt es sich, Zahlen zu wählen, die gut merkbar sind, evtl. eine Gedankenstütze beinhalten. Der persönliche Bankcode wird durch den Automaten vor der Auszahlung des Geldes mit komplizierten Rechenoperationen geprüft, ehe er die Summe freigibt.

Mißbrauch nicht möglich

Gelangt ein Unbefugter in den Besitz der Geldkarte, wäre doch noch der persönliche Code erforderlich, um an das Geld heranzukommen. Willkürliche Versuche zum Ausprobieren von Zahlenkombinationen führen jedoch zum Einbehalten der Geldkarte durch den Automaten. Das bedeutet allerdings auch für den Geldkarteninhaber, sich beim Eingeben des Codes nicht wiederholt zu vertippen.

Mißbräuchliche Änderungen der Informationen auf der Geldkarte machen diese ebenfalls funktionsunfähig. Eine weitere Sicherheit besteht in der Verfügungsbegrenzung von 500 Mark pro Tag, die auch bei Nutzung verschiedener Automaten wirksam ist. Den Verlust einer Geldkarte sollte man sofort der kontoführenden Stelle melden, aber auch jede andere Bankfiliale sowie die Post nehmen die Verlustmeldung entgegen.

Nutzung der Geldautomaten

Jeder Inhaber einer Geldkarte kann in einem x-beliebigen Ort der DDR die Geldautomaten für die Abhebung von Bargeld nutzen. Für jene Bürger, die viel unterwegs sind oder sich zeitweilig in Orten aufhalten, in denen es Geldautomaten gibt, lohnt sich die Anschaffung einer Geldkarte auch dann, wenn es im Heimatkreis noch keine Automaten gibt.

Der Bildschirmhinweis ”Außer Betrieb” ärgert wohl jeden; doch hängt die Funktionstüchtigkeit der Geldautomaten auch vielfach von der gewissenhaften und zügigen Bedienung ab. Wer z.B. bei der Bildschirm-Aufforderung ”Bitte entnehmen Sie das Geld” lange zögert, erhält sein Geld überhaupt nicht, weil aus Sicherheitsgründen das Geldfach nach etwa 45 Sekunden automatisch verschlossen wird. Damit ist der Automat allerdings auch für den nächsten Kunden gesperrt und kann erst durch manuellen Service wieder in Betrieb gesetzt werden. Häufig ist es also nicht die Technik der Automaten, die versagt, sondern unsachgemäßer Umgang mit ihr.

Zukunftsaussichten

Als weiterer Service wurde in Berlin damit begonnen, an ausgewählten Automaten auch den Kontoauszug auszudrucken; deshalb nicht zu seiner kontoführenden Bank zu müssen, ist eine wesentliche Erleichterung. Perspektivisch ist vorgesehen, auch die Bezahlung von Waren des Einzelhandels, Fahrkarten der Reichsbahn und an einigen Tankstellen mit der Geldkarte vornehmen zu können. Um solche Leistungen aber noch an mehreren Stellen wirksam werden zu lassen, müssen weitere technische Voraussetzungen geschaffen werden.

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Geldkarte ist die ”Geldkarten-Anordnung” vom 7. Juli 1987, GBl. Sonderdruck 1288. Sie liegt in allen Kreditinstituten zur Einsicht aus.

 

Hans-Georg Günter
Staatsbank der DDR

 

 

Fußnoten:

1 Guter Rat, Verlag für die Frau, Leipzig/Berlin, Heft 3/89, S. 33.